Kulturstätten
1. Allgemeine Regeln für Beschäftigte
- Information und Schulung der Beschäftigten über die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Besucher und der Verfahren im Falle der Infektion eines Beschäftigten oder Besuchers
- Mindestabstand (vor allem von Beschäftigten, die im Kontakt mit Besuchern sind, zu den übrigen Beschäftigten)
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS)
- Temperaturmessung
- Möglichst häufige Desinfektion der Hände, wenn sie nicht sichtlich schmutzig sind, und Waschen und Desinfizieren, wenn die Hände sichtlich schmutzig sind, sowie Desinfektion der Arbeitsflächen mehrmals täglich
- Beschränkung der Personenzahl in geschlossenen Räumen
- Regelmäßiges Lüften aller Räume
- Im Falle von gesundheitlichen Beschwerden hat jeder Beschäftigte seinen Arzt aufzusuchen
2. Allgemeine Regeln für Besucher
- Tragen eines MNS
- Desinfektion der Hände (beim Betreten des Gebäudes)
- Beschränkung der Besucherzahl
- Einhaltung des Mindestabstandes
- Deutlich sichtbares Verbot der Berührung von Gegenständen – Touchscreens und/oder anderer Gegenstände, die der Besucherinformation, Präsentation und/oder Visualisierung kultureller Inhalte dienen
3. Reinigung der Gebäude
- Regelmäßige Desinfektion der Räume und Gegenstände, mit denen die Besucher und Beschäftigten in Berührung sind
- Regelmäßiges Lüften aller Räume
- Erhöhte Häufigkeit der Reinigung und Desinfektion der Sanitäranlagen
- Regelmäßiges Lüften und Desinfektion der Filter von Klimaanlagen, Ventilatoren und Heizungen
4. Eingang
- Ermöglichung des Online-Kaufs und/oder der Kontaktlosen Bezahlung von Eintrittskarten und Services
- Möglichkeit der Terminreservierung für Sonderprogramme
- Anbringen von Plakaten und Infotafeln oder Videos über die ergriffenen Hygienemaßnahmen und –verfahren und Aufforderungen zum Abstandhalten
Verkaufsbereiche: Es gelten die allgemeinen Maßnahmen zur Prävention von COVID-19 und die Garantie der Zusammenarbeit mit Partnern, die das Sicherheitszeichen tragen.