Deutlich sichtbare Informationen für die Gäste über die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Gäste und die Verfahren im Falle der Infektion eines Beschäftigten oder Gastes
Beschränkung der Personenzahl in Räumen
Einhaltung eines Mindestabstandes
Beachtung allgemeiner und Hygienemaßnahmen
2. Räumliche und technische Bedingungen für Meeres- und Süßwasserstrände und Badeanstalten
Desinfektion der Hände
Einhaltung eines Mindestabstandes
Richtige Abfallentsorgung
Regelmäßige Desinfektion der Räume und der Gegenstände, mit denen Gäste und Beschäftigte in Berührung kommen, sowie der Sanitäranlagen
Sofern vorhanden, dürfen Rettungsschwimmer nur ihre eigene Tätigkeit ausüben, ohne Gäste auf den Abstand, Desinfektion etc. hinzuweisen.
Regelmäßige Überprüfung des Wassers für Baden und Fitness
3. Bereiche, an denen Speisen und Getränke serviert werden, sowie Geschäfte an Meeres- und Süßwasserstränden und in Badeanstalten
Es gelten die Protokolle für Gastronomiebetriebe und die Garantie der Zusammenarbeit mit Partnern, die das Siereiche, an denen Speisen und Getränke serviert werden, sowie Geschäfte an Meeres- und Süßwasserstränden und icherheitszeichen tragen.