Information und Schulung der Beschäftigten über die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Gäste und die Verfahren im Falle der Infektion eines Beschäftigten oder Gastes
Mindestabstand (vor allem von Beschäftigten, die im Kontakt mit Besuchern sind, zu den übrigen Beschäftigten)
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS)
Temperaturmessung
Möglichst häufige Desinfektion der Hände, wenn sie nicht sichtlich schmutzig sind; Waschen und Desinfizieren, wenn die Hände sichtlich schmutzig sind, sowie Desinfektion der Arbeitsflächen mehrmals täglich
Beschränkung der Personenzahl im geschlossenen Raum
Regelmäßiges Lüften aller Räume
Im Falle von gesundheitlichen Beschwerden muss der Beschäftigte einen Arzt aufsuchen.
2. Allgemeine Regeln für Reisende und Besucher
Tragen eines MNS
Desinfektion der Hände (beim Betreten des Gebäudes)
Einhaltung des Mindestabstandes
Beachtung der Bewegungsrichtung durch das Fahrgastterminal
3. Allgemeine Regeln für Bahnhöfe und Häfen
Bereitstellung zusätzlicher Informationen und Hilfe durch geschultes Personal
Besondere Hinweise auf die Bewegungsrichtung durch das Fahrgastterminal
Anbringung von Plakaten und Infotafeln zu den Hygienemaßnahmen und –verfahren, regelmäßige Durchsagen und Videohinweise auf den Bildschirmen mit der Aufforderung zum Abstandhalten und Waschen/Desinfizieren der Hände
Bereitstellung kontaktloser Desinfektionsmittelspender an bestimmten Punkten im Fahrgastterminal
Aufstellen transparenter Schutzscheiben an den Schaltern. Dies betrifft auch alle kommerziellen Angebote und Dienstleistungen im Fahrgastterminal (Geschäfte, Gastro-Bereiche, Wechselstuben, Ticketverkauf, Zahlstellen für Parkgebühren, Autovermietungen, Agenturen etc.)
Verkauf von MNS und Desinfektionsmittelfläschchen für die Hände
Sicherstellung der richtigen Entsorgung gebrauchter MNS und Handschuhe
4. Reinigung der Gebäude
Regelmäßige Desinfektion der Gemeinschaftsbereiche mit besonderer Aufmerksamkeit auf Gegenständen/Orten, die häufig berührt werden
Regelmäßiges Lüften aller Räume
Erhöhte Häufigkeit der Reinigung und Desinfektion der Sanitäranlagen, alle zwei Stunden oder häufiger
Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Filter von Klimaanlagen, der Ventilatoren und Heizungen
5. Gastro- und Verkaufsbereiche
Es gelten die Protokolle für Gastronomiebetriebe, die allgemeinen Maßnahmen zur Verhinderung von COVID-19 und die Garantie der Zusammenarbeit mit Partnern, die das Sicherheitszeichen tragen.