1. Allgemeine Regeln für Beschäftigte und alle Beteiligten
Information und Schulung der Beschäftigten über die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Fluggäste und die Verfahren im Falle der Infektion eines Beschäftigten oder Fluggastes
Unbedingte Wahrung des Mindestabstands zwischen Beschäftigten und Fluggästen während des gesamten Passagierflusses mithilfe von Hinweisschildern
Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS)
Temperaturmessung
Möglichst häufige Desinfektion der Hände, wenn sie nicht sichtlich schmutzig sind; Waschen und Desinfizieren, wenn die Hände sichtlich schmutzig sind, sowie Desinfektion der Arbeitsflächen mehrmals täglich
Beschränkung der Personenzahl im geschlossenen Raum
2. Allgemeine Regeln für den Flughafen
Bereitstellung zusätzlicher Informationen und Hilfe durch geschultes Personal
Ermöglichung des Check-ins über Check-in-Automaten (Selbst-Check-in) im Fahrgastterminal
Besondere Hinweise zur Bewegungsrichtung durch das Fahrgastterminal
Anbringung von Plakaten und Infotafeln zu den Hygienemaßnahmen und –verfahren, regelmäßige Durchsagen und Videohinweise auf den Bildschirmen mit der Aufforderung zum Abstandhalten und Waschen/Desinfizieren der Hände
Bereitstellung kontaktloser Desinfektionsmittelspender an bestimmten Punkten im Fahrgastterminal
Aufstellen transparenter Schutzscheiben an den Schaltern. Dies betrifft auch alle kommerziellen Angebote und Dienstleistungen im Fahrgastterminal (Geschäfte, Gastro-Bereiche, Wechselstuben, Ticketverkauf, Zahlstellen für Parkgebühren, Autovermietungen, Agenturen etc.)
Sicherstellung der richtigen Entsorgung gebrauchter MNS und Handschuhe
3. Allgemeine Regeln für Fluggäste und Besucher
Tragen eines MNS in allen Räumen des Flughafens
Einhaltung des Mindestabstandes
Desinfektion der Hände: beim Betreten des Gebäudes, vor dem Verzehr von Speisen und Getränken sowie bei einem längeren Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Flughafens regelmäßiges Händewaschen
Befolgung der Hinweise zur Bewegungsrichtung im Fahrgastterminal
Beschränkung des direkten Kontakts mit Oberflächen und anderen Personen
4. Allgemeine Regeln vor der Anfahrt zum Flughafen
Bereitstellung von Informationen und Hinweisen für Fluggäste und Besucher, dass eine Reise nicht möglich ist, wenn:
in den letzten 14 Tagen vor dem Flug eine COVID-19-Diagnose gestellt wurde,
in den letzten 8 Tagen vor dem Flug beliebige der für COVID-19 typischen Symptome aufgetreten sind (Fieber, neu aufgetretener Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot),
der Fluggast in den letzten 14 Tagen vor dem Flug im engen Kontakt (weniger als 2 Meter oder länger als 15 Minuten) mit einer Person war, die an COVID-19 erkrankt war.
Ermöglichung des Online-Check-ins für den Flug vor der Anfahrt zum Flughafen
5. Reinigung
Erhöhte Häufigkeit der Reinigung und Desinfektion des Fahrgastterminals, von Bussen und Gegenständen mit vorgeschriebenen Desinfektionsmitteln. Dies betrifft auch Rolltreppen, Handläufe, Stühle, Tische, Schalter, Sanitäranlagen, Ventilationssysteme, POS-Terminals, Selbst-Check-in-Geräte, Lifte, Böden etc.
Regelmäßiges Lüften aller Räumlichkeiten, wo dies möglich ist
6. Gastro- und Verkaufsbereiche
Es gelten die Protokolle für Gastronomiebetriebe und die Garantie der Zusammenarbeit mit Partnern, die das Sicherheitszeichen tragen.